1. Gegenstand des Vertrages
Grundlage des Einzelcoachings ist das vorbereitende Erstgespräch zwischen der Coachin (Svetlana Akulenko) und der/dem Klientin. Hierbei wird das Anliegen für das Coaching konkret benannt. Die Coachin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr von der/dem Klientin zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei der/dem Klientin. Stellungnahmen und Empfehlungen der Coachin bereiten lediglich die persönliche Entscheidung der/des Klientin vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Entscheidungen trifft die/der Klient*in immer selbst und eigenständig.
2. Verantwortung der Coachin
Die Coachin wird der/dem Klientin die eingesetzten Methoden zu jedem Zeitpunkt des Coachings auf Wunsch erläutern. Coaching ist ein Prozess, der neue Perspektiven und Verhaltensweisen anstoßen kann. Dies kann Auswirkungen auf das soziale Umfeld haben. Alle Informationen werden von der Coachin streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der/des Klientin. Zur Dokumentation des Verlaufs führt die Coachin Aufzeichnungen, in welche die/der Klient*in auf Verlangen jederzeit Einsicht nehmen kann.
3. Verantwortung der Klient*innen
Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Das Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess; ein bestimmter Erfolg kann nicht garantiert werden. Die Coachin steht als Prozessbegleiterin zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der/dem Klientin selbst geleistet. Die/der Klientin trägt die volle Verantwortung für die eigene physische und psychische Gesundheit sowohl während als auch außerhalb der Sitzungen.
4. Ort des Coachings
Sofern nicht anders vereinbart, finden die Coaching-Sitzungen in den Räumlichkeiten der Coachin in der Sommerstraße 17, 56133 Fachbach statt. Wird ein abweichender Ort vereinbart, wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 20,00 € zzgl. 0,60 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vereinbarung der Termine erfolgt individuell nach Absprache oder Buchung des jeweiligen Paketes. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Preisliste. Besondere Preisabsprachen oder Paketpreise bedürfen der Schriftform. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme des Angebots bzw. Unterzeichnung des Coachingvertrages. Die Rechnungssumme ist sofort und ohne Abzug per Überweisung zahlbar an:
Inhaberin: Svetlana Akulenko
Bankverbindung: (Folgt)
IBAN: (Folgt)
BIC: (Folgt)
6. Termintreue und Ausfallvergütung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absagen oder Nichterscheinen wird eine Ausfallvergütung fällig:
Bis 48 Stunden vor Termin: 25 % des Honorars
Bis 24 Stunden vor Termin: 50 % des Honorars
Ab 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars Bei Paket-Buchungen verfällt der jeweilige Termin ersatzlos, sofern die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden.
7. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind sofort zu bezahlen. Bei Kündigung von Paket-Buchungen verfallen nicht genutzte Termine 3 Monate nach Kündigungseingang. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Paketpreise erfolgt nicht.
8. Abgrenzung zu Therapie und Heilbehandlungen
Das Coaching ersetzt keine Psychotherapie oder ärztliche Heilbehandlung. Voraussetzung für das Coaching ist eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Die/der Klientin verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand zu machen. Bei akuten Beschwerden mit Krankheitswert ist die/der Klientin aufgefordert, sich eigenständig in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Coachin (Bad Ems/Fachbach). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.